Aktive Themen |
E-Rechnungspflicht ab 202...
Forum: A1-Faktura mini Support - Fragen und Antworten
Letzter Beitrag: andreas
09.09.2024, 11:28
» Antworten: 0
» Ansichten: 224
|
E-Rechnungspflicht ab 202...
Forum: A1-Faktura Support - Fragen und Antworten
Letzter Beitrag: andreas
11.07.2024, 10:47
» Antworten: 0
» Ansichten: 2.026
|
Vorgangsnummer ändern
Forum: A1-Faktura Support - Fragen und Antworten
Letzter Beitrag: andreas
13.05.2024, 15:01
» Antworten: 0
» Ansichten: 462
|
Rechnungsdatum nach berei...
Forum: A1-Faktura Support - Fragen und Antworten
Letzter Beitrag: andreas
28.11.2023, 13:46
» Antworten: 0
» Ansichten: 843
|
Mahnungen schreiben
Forum: A1-Faktura Support - Fragen und Antworten
Letzter Beitrag: andreas
28.11.2023, 11:39
» Antworten: 0
» Ansichten: 1.039
|
Daten übernehmen aus ande...
Forum: A1-Faktura mini Support - Fragen und Antworten
Letzter Beitrag: andreas
27.10.2023, 15:10
» Antworten: 0
» Ansichten: 811
|
Lizenz aktivieren für Mod...
Forum: A1-Faktura mini Support - Fragen und Antworten
Letzter Beitrag: andreas
26.10.2023, 23:42
» Antworten: 0
» Ansichten: 609
|
A1-Faktura mini
Forum: A1-Faktura mini Support - Fragen und Antworten
Letzter Beitrag: andreas
26.10.2023, 23:29
» Antworten: 0
» Ansichten: 625
|
A1-Faktura mini
Forum: A1-Faktura Support - Fragen und Antworten
Letzter Beitrag: andreas
26.10.2023, 23:24
» Antworten: 0
» Ansichten: 832
|
A1-Faktura mit der Cloud ...
Forum: A1-Faktura Support - Fragen und Antworten
Letzter Beitrag: andreas
16.08.2023, 16:43
» Antworten: 0
» Ansichten: 985
|
|
|
E-Rechnungspflicht ab 2025 |
Geschrieben von: andreas - 09.09.2024, 11:28 - Forum: A1-Faktura mini Support - Fragen und Antworten
- Keine Antworten
|
|
[letztes Infoupdate am 09.09.2024]
Ab 2025 gilt eine neue Regelung, nach der Rechnungen an andere Firmen ausschließlich im elektronischen Rechnungsformat versendet werden sollen.
Die Regelung für elektronische Rechnungen ist tatsächlich erst ab 2028 uneingeschränkt verpflichtend. Bis dahin gilt eine Übergangszeit, in der man auch weiterhin normale Papier-Rechnungen oder PDF-Dateien versenden darf.
Die Verpflichtung gilt übrigens nur für Firmenkunden und erst ab einer Summer von 250 €. Steuerfreie Rechnungen sind wohl auch von dieser Pflicht ausgenommen - hier gibt es aber für mich noch einige Unklarheiten.
Privatkunden dürfen immer - auch nach 2028 - ganz normal Papier-Rechnungen oder PDF-Dateien erhalten.
Mit "Elektronisches Rechnungsformat" ist nicht PDF gemeint, sondern spezielle Formate, die Informationen so übermitteln, dass sie eindeutig auch wieder von der Empfängerseite elektronisch ausgelesen werden können.
Die bekanntesten Formate sind momentan "ZUGFeRD" und "XRechnung".
"ZUGFeRD" ist im Prinzip eine PDF-Datei mit angehängtem Zusatz, welcher vom Computer eindeutig ausgelesen werden kann. Man kann also Rechnungen im Format "ZUGFeRD" ganz normal mit einem PDF-Anzeigeprogramm ansehen und zusätzlich mit einem Spezialprogramm auslesen.
"XRechnung" ist eine sogenannte XML-Datei, welche nur mit einem entsprechenden speziellen Anzeigeprogramm ausgelesen werden kann. Ich gehe davon aus, dass es entsprechende kostenlose Anzeigeprogramme geben wird, mit denen man sich XRechnungen ansehen und auch drucken kann. Sobald mir Informationen zu kostenlosen oder kostengünstigen Anzeigeprogrammen vorliegen, werde ich diese Info entsprechend erweitern.
Die Verpflichtung gilt übrigens nur für Firmenkunden und erst ab einer Summer von 250 €. Steuerfreie Rechnungen sind wohl auch von dieser Pflicht ausgenommen - hier gibt es aber für mich noch einige Unklarheiten.
Privatkunden dürfen auch nach 2028 ganz normal Papier-Rechnungen oder PDF-Dateien erhalten.
Es gibt bzgl. der korrekten Umsetzung zur E-Rechnung noch sehr viel Unsicherheit, da die zugrundeliegenden Vorgaben für die E-Rechnung zur Zeit noch nicht für alle in der Praxis vorkommenden Fälle vollständig ausgeführt sind und es daher noch diverse Änderungen geben wird, die jetzt noch nicht absehbar sind.
Es ist mir als einzelnem Entwickler, der gleichzeitig auch noch seine Kunden betreut, nicht möglich, A1-Faktura mini in der jetzigen Form rechtzeitig zum Start in 2025 sinnvoll für die E-Rechnung umzuarbeiten, da eine Umarbeitung vorhandener Strukturen im Programm zu umfangreich und fehleranfällig wäre.
Ich werde daher ein komplett neues Programm schreiben müssen, welches von vornherein auf E-Rechnung abgestimmt ist. Diese Version wird A1-Faktura mini als Grundgerüst verwenden. Das neue Programm wird voraussichtlich erst 2025 veröffentlicht, wenn wichtige Fragen zur E-Rechnung geklärt sind und ich das Programm bei Firmen vor Ort ausführlich in der Praxis testen konnte.
Wenn Sie zum Erscheinen der E-Rechnung 2025 bereits E-Rechnungen mit A1-Faktura mini erstellen möchten, werden Sie dies nur über einen Dienstleister machen können.
E-Rechnungen werden vorerst nur möglich sein, indem man z. B. eine PDF-Rechnungen an einen Dienstleister überträgt, der die PDF-Rechnung dann zu einer E-Rechnung wandelt. Eine solche Möglichkeit ist z. B. von der DATEV geplant.
Hier finden Sie eine Seite der DATEV, auf der wichtige Fragen zur E-Rechnung beantwortet werden:
DATEV FAQ
Sobald mir bekannt ist, dass diese Dienstleistung verfügbar ist, informiere ich an dieser Stelle darüber.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bis hierhin habe ich nur über den Versand von E-Rechnungen geschrieben. Wie läuft denn jetzt der Empfang von E-Rechnungen ab?
Für den Empfang von E-Rechnungen ist A1-Faktura nicht zuständig. E-Rechnungen empfangen Sie über Ihre E-Mail-Adresse. Anzeigen oder drucken lassen können Sie diese dann entweder als PDF-Datei (Format "ZUGFeRD") oder über ein spezielles Anzeigeprogramm (Format "XRechnung").
Das Problem wird sein, dass empfangene E-Rechnungen genau wie Papier-Rechnungen 10 Jahre zuverlässig aufbewahrt werden müssen. D. h. Sie müssen die empfangenen E-Rechungen am besten nach dem Empfang in Ihrem E-Mail Postfach in einem zusätzlichen Schritt in einem speziell dafür angelegten Ordner auf Ihrer Festplatte speichern und diesen Ordner dann regelmäßig sichern. Es wird nicht reichen, die Rechnungen auf Papier auszudrucken, da der spezielle elektronische Teil der E--Rechnung höher gewertet wird als der direkt sichtbare. Eine zuverlässige Sicherung und Aufbewahrung der originalen E-Rechnungen ist dafür zwingend erforderlich.
Ich versuche weiter, Informationen zur E-Rechnung zu sammeln und vor allem auch Links zu Programmen, die dafür hilfreich sind, wie z. B. Programme für die E-Rechnungs-Anzeige etc. und werde diese Informationen dann hier teilen.
Sicher gibt es zu diesem Thema noch weitere Fragen. Schreiben Sie mir dazu gerne unter Info@A1-Faktura.de, damit ich diese Informationen gegebenfalls erweitern kann.
|
|
|
E-Rechnungspflicht ab 2025 |
Geschrieben von: andreas - 11.07.2024, 10:47 - Forum: A1-Faktura Support - Fragen und Antworten
- Keine Antworten
|
|
[letztes Infoupdate am 09.09.2024 (kleine Änderungen in der Formulierung)]
Ab 2025 gilt eine neue Regelung, nach der Rechnungen an andere Firmen ausschließlich im elektronischen Rechnungsformat versendet werden sollen.
Die Regelung für elektronische Rechnungen ist tatsächlich erst ab 2028 uneingeschränkt verpflichtend. Bis dahin gilt eine Übergangszeit, in der man auch weiterhin normale Papier-Rechnungen oder PDF-Dateien versenden darf.
Die Verpflichtung gilt übrigens nur für Firmenkunden und erst ab einer Summer von 250 €. Steuerfreie Rechnungen sind wohl auch von dieser Pflicht ausgenommen - hier gibt es aber für mich noch einige Unklarheiten.
Privatkunden dürfen immer - auch nach 2028 - ganz normal Papier-Rechnungen oder PDF-Dateien erhalten.
Mit "Elektronisches Rechnungsformat" ist nicht PDF gemeint, sondern spezielle Formate, die Informationen so übermitteln, dass sie eindeutig auch wieder von der Empfängerseite elektronisch ausgelesen werden können.
Die bekanntesten Formate sind momentan "ZUGFeRD" und "XRechnung".
"ZUGFeRD" ist im Prinzip eine PDF-Datei mit angehängtem Zusatz, welcher vom Computer eindeutig ausgelesen werden kann. Man kann also Rechnungen im Format "ZUGFeRD" ganz normal mit einem PDF-Anzeigeprogramm ansehen und zusätzlich mit einem Spezialprogramm auslesen.
"XRechnung" ist eine sogenannte XML-Datei, welche nur mit einem entsprechenden speziellen Anzeigeprogramm ausgelesen werden kann. Ich gehe davon aus, dass es entsprechende kostenlose Anzeigeprogramme geben wird, mit denen man sich XRechnungen ansehen und auch drucken kann. Sobald mir Informationen zu kostenlosen oder kostengünstigen Anzeigeprogrammen vorliegen, werde ich diese Info entsprechend erweitern.
Die Verpflichtung gilt übrigens nur für Firmenkunden und erst ab einer Summer von 250 €. Steuerfreie Rechnungen sind wohl auch von dieser Pflicht ausgenommen - hier gibt es aber für mich noch einige Unklarheiten.
Privatkunden dürfen auch nach 2028 ganz normal Papier-Rechnungen oder PDF-Dateien erhalten.
Ich hatte geplant, A1-Faktura mit einem Update so zu erweiteren, dass E-Rechnungen direkt von A1-Faktura aus verschickt werden können.
Ich habe mich jetzt (Ende August 2024) aber dagegen entschieden. Es wird für A1-Faktura in der aktuellen Form kein Update geben, um E-Rechnungen direkt zu erstellen bzw. zu versenden.
Es gibt bzgl. der korrekten Umsetzung zur E-Rechnung noch sehr viel Unsicherheit, da die zugrundeliegenden Vorgaben für die E-Rechnung zur Zeit noch nicht für alle in der Praxis vorkommenden Fälle vollständig ausgeführt sind und es daher noch diverse Änderungen geben wird, die jetzt noch nicht absehbar sind.
Es ist mir als einzelnem Entwickler, der gleichzeitig auch noch seine Kunden betreut, nicht möglich, A1-Faktura in der jetzigen Form sinnvoll für die E-Rechnung umzuarbeiten, da eine Umarbeitung vorhandener Strukturen im Programm zu umfangreich und fehleranfällig wäre.
Ich werde daher ein komplett neues Programm schreiben müssen, welches von vornherein auf E-Rechnung abgestimmt ist. Diese Version wird aber relativ simpel bleiben und vorerst nur Grundfunktionen enthalten - also nicht den vollen Leistungsumfang der aktuellen A1-Faktura Vollversion. Das neue Programm wird voraussichtlich erst 2025 veröffentlicht, wenn wichtige Fragen zur E-Rechnung geklärt sind und ich das Programm bei Firmen vor Ort ausführlich in der Praxis testen konnte.
Wenn Sie daher in Zukunft mit A1-Faktura arbeiten möchten, werden Sie mit A1-Faktura keine E-Rechnungen direkt schreiben können.
E-Rechnungen werden nur möglich sein, indem man z. B. eine PDF-Rechnungen an einen Dienstleister überträgt, der die PDF-Rechnung dann zu einer E-Rechnung wandelt. Eine solche Möglichkeit ist z. B. von der DATEV geplant.
Hier finden Sie eine Seite der DATEV, auf der wichtige Fragen zur E-Rechnung beantwortet werden:
DATEV FAQ
Sobald mir bekannt ist, dass diese Dienstleistung verfügbar ist, informiere ich an dieser Stelle darüber.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bis hierhin habe ich nur über den Versand von E-Rechnungen geschrieben. Wie läuft denn jetzt der Empfang von E-Rechnungen ab?
Für den Empfang von E-Rechnungen ist A1-Faktura nicht zuständig. E-Rechnungen empfangen Sie über Ihre E-Mail-Adresse. Anzeigen oder drucken lassen können Sie diese dann entweder als PDF-Datei (Format "ZUGFeRD") oder über ein spezielles Anzeigeprogramm (Format "XRechnung").
Das Problem wird sein, dass empfangene E-Rechnungen genau wie Papier-Rechnungen 10 Jahre zuverlässig aufbewahrt werden müssen. D. h. Sie müssen die empfangenen E-Rechungen am besten nach dem Empfang in Ihrem E-Mail Postfach in einem zusätzlichen Schritt in einem speziell dafür angelegten Ordner auf Ihrer Festplatte speichern und diesen Ordner dann regelmäßig sichern. Es wird nicht reichen, die Rechnungen auf Papier auszudrucken, da der spezielle elektronische Teil der E--Rechnung höher gewertet wird als der direkt sichtbare. Eine zuverlässige Sicherung und Aufbewahrung der originalen E-Rechnungen ist dafür zwingend erforderlich.
Ich versuche weiter, Informationen zur E-Rechnung zu sammeln und vor allem auch Links zu Programmen, die dafür hilfreich sind, wie z. B. Programme für die E-Rechnungs-Anzeige etc. und werde diese Informationen dann hier teilen.
Sicher gibt es zu diesem Thema noch weitere Fragen. Schreiben Sie mir dazu gerne unter Info@A1-Faktura.de, damit ich diese Informationen gegebenfalls erweitern kann.
|
|
|
Vorgangsnummer ändern |
Geschrieben von: andreas - 13.05.2024, 15:01 - Forum: A1-Faktura Support - Fragen und Antworten
- Keine Antworten
|
|
Wichtiger Hinweis: Die Vorgangsnummer darf nur in Ausnahmefällen geändert werden.
Im Gegensatz zu Rechnungsnummern, die zwingend fortlaufend sein müssen, dürfen Vorgangsnummern dürfen auch Lücken aufweisen,
z. B. durch Löschung von Angeboten, Lieferscheinen etc.
Bitte beachten Sie, dass häufiges Ändern der Vorgangsnummer ernsthafte Probleme verursachen kann.
Bitte ändern Sie eine Vorgangsnummer nur in Ausnahmefällen, z. B. um den Start für eine neue Nummerierung zu beginnen.
Es ist also nicht möglich, mit A1-Faktura Vorgangsnummern lückenlos erstellen zu können. Diese Lücken entstehen durch
normales Arbeiten in der Praxis, z. B. wenn ein Entwurf für ein Angebot oder eine Rechnung wieder gelöscht werden soll oder
durch das Löschen von nicht benötigten Angeboten, Lieferscheinen etc.
Lücken in Vorgangsnummern sind also ganz normal und erlaubt.
Wenn Sie in speziellen Ausnahmefällen die Vorgangsnummer ändern möchten, z. B. weil Sie die Vorgangsnummer am Anfang
des Jahres mit einer Nummernfolge passend zum Jahr verwenden möchten, dürfen Sie die Vorgangsnummer ändern.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Normalfall keine Vorgangsnummern verwenden sollten, die kleiner sind
als bereits vorhandene Vorgangsnummern. A1-Faktura vergibt eine neue Nummer immer, indem die höchste Vorgangsnummer
gesucht wird und diese wird dann um "1" erhöht.
Führen Sie bitte vor der Änderung einer Vorgangsnummer eine Datensicherung durch.
Sie können eine Vorgangsnummer ändern, indem Sie oben im Menü den Punkt "Hilfe" auswählen und anschließend
die Punkte "Sonstige Hilfsprogramme" und "Vorgangsnummern ändern".
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, melden Sie sich bitte per E-Mail an Info@A1-Faktura.de
|
|
|
Mahnungen schreiben |
Geschrieben von: andreas - 28.11.2023, 11:39 - Forum: A1-Faktura Support - Fragen und Antworten
- Keine Antworten
|
|
Mahnung ist in A1-Faktura bisher sehr einfach gehalten. Es ist einfach nur eine Rechnungskopie mit einer Art Stempel drauf. Sie können dazu vor dem Druck eine Beschriftung wählen. Mahngebühren sind derzeit nicht möglich.
Sie finden die Mahnung, indem Sie den Vorgang mit der Rechnung auswählen, für die Sie die Mahnung schreiben möchten. Wählen Sie dann "Drucken" und dann als Ausdruck "M. Mahnung/Rg.-Kopie".
Sie können dann die Beschriftung wählen und sehen die den Ausdruck dann in der Vorschau.
Es wird leider auch nicht festgehalten, wann Sie die Mahnung geschrieben haben und ob Sie eine Erinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung etc. geschrieben haben.
Dies sollten Sie manuell festhalten, indem Sie im Bereich "OP/Mahnung" das Feld "Bemerkung/Notizen" nutzen und dort eintragen, wann Sie den Ausdruck gemacht haben, z. B. "1. Mahnung gedruckt am 28.11.2023".
Wenn Sie umfangreichere Mahnungen schreiben möchten, z. B. mit Mahngebühren, sollten Sie dies evtl. besser in Ihrer Textverarbeitung als Schreiben aufsetzen.
Eine Verbesserung der Mahnfunktion für die Zukunft steht auf der Liste der noch zu erledigenden Aufgaben.
|
|
|
Daten übernehmen aus anderen Versionen von A1-Faktura |
Geschrieben von: andreas - 27.10.2023, 15:10 - Forum: A1-Faktura mini Support - Fragen und Antworten
- Keine Antworten
|
|
Sie können jederzeit alle Daten aus einer älteren Version A1-Faktura oder A1-Faktura Freeware in die neueste Version von A1-Faktura übernehmen und dann mit Ihren Daten weiter arbeiten. Das geht auch in der Freeware-Version von A1-Faktura mini.
---------------------------------------------------------------------------------------
Bitte beachten:
A1-Faktura mini kann vieles nicht, das in den anderen Versionen von A1-Faktura geht. Dafür hat es andere Funktionen, die in allen anderen Versionen von A1-Faktura nicht enthalten sind.
Bestimmte Daten werden z. B. nicht übernommen:
- Rabattinformationen zu Vorgängen oder Vorgangspositionen (Wenn z. B. für eine Rechnung oder Rechnungsposition ein Rabatt vergeben wurde)
Dadurch erhalten importierte Rechnungen evtl. eine höhere Rechnungssumme, da Rabatte nicht abgezogen werden)
- Material- und Leistungsartikel (die gibt es in A1-Faktura mini nicht)
- Vortexte und Nachtexte für Angebot/Rechnung etc. (die gibt es in A1-Faktura mini nicht)
- Alternativ-Positionen (die gibt es in A1-Faktura mini nicht)
Dadurch erhalten importierte Rechnungen evtl. eine höhere Rechnungssumme, da die Alternativ-Artikel in die Gesamtsumme mit einbezogen werden.
Firmendaten wie die Name und Anschrift der Firma werden zur Zeit nicht übernommen und müssen zur Zeit manuell neu eingetragen werden. Dies wird aber in einer zukünftigen Version behoben.
Die Datenübernahme sollte daher immer auf Vollständigkeit überprüft werden, je nachdem, welche Funktionen Sie in der anderen Version von A1-Faktura verwendet haben.
Der Sinn der Datenübernahme ist in erster Linie, dass Sie nicht manuell alle Daten neu eingeben müssen.
Dringende Empfehlung:
Wenn Sie von einer anderen Version von A1-Faktura auf A1-Faktura mini wechseln, beenden Sie zu einem festgelegten Zeitpunkt alle Arbeiten in der anderen Version und starten Sie erst anschließend mit neuen Vorgängen in A1-Faktura mini.
Z. B. Legen Sie zum nächsten Monatsanfang alle Vorgänge in A1-Faktura mini an, alles was bis zum Monatsende noch bearbeitet werden muss, erfolgt in der anderen bzw. alten Version von A1-Faktura. So haben Sie einen sauberen Schnitt, den Sie auch dem Finanzamt bei Prüfungen erklären können.
Vorgänge, die Sie in der anderen Version angefangen haben, sollten Sie auch nur in der anderen Version bearbeiten, in A1-Faktura mini nur die Vorgänge, die ab dem festgelegten Zeitpunkt dazu gekommen sind.
---------------------------------------------------------------------------------------
Die Daten in der der älteren Version gehen bei einem Import nicht verloren - in der alten Version wird nichts geändert. A1-Faktura mini kopiert lediglich alle Daten aus der alten Version.
Um die Datenübernahme zu starten, führen Sie bitte folgende Schritte durch:
- Wählen Sie oben im Menü "Einstellungen" und dann "Programmeinstellungen"
- Im Reiter "Sonstiges" wählen Sie "Datenübernahme aus einer anderen oder älteren Version von A1-Faktura"
- Im nachfolgenden Dialog heißt es dann "Alle Daten dieses Mandanten gehen verloren". Das ist in Ordnung, denn Sie möchten ja die Daten aus der anderen Version übernehmen. Die Testdaten der neuen Version dürfen daher verloren gehen und werden dann durch Ihre Daten aus der alten Version ersetzt.
Bestätigen Sie bitte beide Sicherheitsabfragen.
- Es öffnet sich ein Windows-Dialog, in dem Sie auf Ihrer Festplatte einen Ordner auswählen können. Wählen Sie bitte den Ort aus, an dem Sie die ältere Version installiert haben. Der zu wählende Ordner ist unterschiedlich, je nachdem von welcher ältere Version Sie die Daten übernehmen möchten.
Bitte wählen Sie erst das Laufwerk aus, auf dem die ältere Version von A1-Faktura installiert ist. Standard währe z. B. "Lokaler Datenträger C:". Möglich ist aber auch jeder andere Laufwerksbuchstabe von C: bis Z:
Für A1-Faktura bis Version 1.504 heißt der Ordner "A1-Faktura",
für A1-Faktura Plus bis Version 2.58 heißt der Ordner "A1-Faktura-Plus",
für A1-Faktura 3 heißt der Ordner "A1-Faktura-3".
für A1-Faktura 2020 heißt der Ordner "A1-Faktura-2020".
für A1-Faktura mini heißt der Ordner "A1-Faktura-mini".
Wählen Sie je nach Version den betreffenden Ordner aus und klicken Sie auf "OK". Die Datenübernahme sollte jetzt starten. Anschließend können Sie mit Ihren Daten in Ihrer neuen Version von A1-Faktura mini weiter arbeiten.
- Wenn Sie Fragen haben oder falls es Probleme bei der Datenübernahme geben sollte, melden Sie sich bitte unter Info@A1-Faktura.de
|
|
|
Lizenz aktivieren für Module und zusätzliche Möglichkeiten |
Geschrieben von: andreas - 26.10.2023, 23:42 - Forum: A1-Faktura mini Support - Fragen und Antworten
- Keine Antworten
|
|
A1-Faktura mini ist in der Basisversion Freeware und dauerhaft kostenlos. Für zusätzliche Möglichkeiten
kann man Zusatzlizenzen erwerben, die nach der Zahlung per E-Mail zugeschickt werden. Eine Anleitung
zur Aktivierung der Lizenz ist in der E-Mail enthalten.
Wenn beim Aktivieren der Lizenz jedoch die Meldung erscheint, dass die Lizenz falsch ist oder wenn Sie generell
Probleme haben, die Lizenz zu aktivieren, führen Sie bitte folgende Schritte durch:
Wichtig: Bitte beachten, dass die Lizenz generell nicht geöffnet werden kann, sondern
immer gespeichert werden muss. Die Lizenz haben Sie zusammen mit Ihrer Rechnung in der selben E-Mail erhalten.
Bitte speichern Sie die Lizenz auf einem USB-Stick.
Öffnen Sie bitte anschließend A1-Faktura mini.
Wählen Sie oben im Menü den Punkt "Lizenz einlesen".
Wenn Sie gefragt werden, ob Sie eine neue Lizenz einlesen möchten, antworten Sie bitte mit "Ja".
Als nächstes wird gefragt, ob die Lizenz automatisch gesucht werden soll. Antworten Sie bitte mit "Nein".
Sie erhalten jetzt einen Auswahldialog von Windows. Wählen Sie hier Ihren USB-Stick aus und auf dem
USB-Stick die Datei "Kunde_Auftrag.liz". Klicken Sie unten im Dialog auf "Öffnen" oder "OK".
Anschließend sollte bei A1-Faktura mini unten links in der Ecke als Lizenz Ihr Name bzw. Firmenname stehen.
Bitte nehmen Sie jetzt vorsichthalber noch eine Überprüfung vor, ob alle Möglichkeiten auch tatsächlich freigeschaltet sind.
Wählen Sie dazu oben im Menü den Punkt "Einstellungen" und dann "Programmeinstellungen". Im Reiter "Module" sollten Sie für jedes Modul, welches Sie nutzen möchten, einen Haken setzen.
Speichern Sie Ihre Auswahl mit "OK / Speichern".
Haben Sie trotz der Anleitung keinen Erfolg mit der Aktivierung, bitte eine E-Mail an Info@A1-Faktura.de schicken mit der Bitte um einen Termin.
Wir helfen dann per Telefon und Fernwartung bei der Aktivierung der Lizenz.
|
|
|
A1-Faktura mini |
Geschrieben von: andreas - 26.10.2023, 23:29 - Forum: A1-Faktura mini Support - Fragen und Antworten
- Keine Antworten
|
|
A1-Faktura mini wurde als Ergänzung zum bisherigen A1-Faktura veröffentlicht.
Während A1-Faktura als Basic-Version und Premium-Vollversion hauptsächlich für Handwerk und Dienstleistungs-Betriebe ausgelegt sind, ist A1-Faktura mini für diejenigen gedacht, die möglichst schnell und einfach Rechnungen schreiben möchten und ab und zu vielleicht auch mal Angebote.
A1-Faktura mini bietet die Möglichkeit, alle Preise inklusive MwSt. einzugeben und auch in der Rechnung nur die Preise inklusive Mwst. auszugeben. Am Ende wird dann die enthaltene MwSt. angegeben.
Dadurch ist A1-Faktura mini besser für den Direktverkauf geeignet und verfolgt damit eine etwas andere Linie.
Im Moment sind die Möglichkeiten noch sehr eingeschränkt. In der nächsten Zeit werden einige Möglichkeiten ergänzt, so daß A1-Faktura mini hoffentlich im Drektverkauf und Einzelhandel optimal eingesetzt werden kann, ohne dass das Programm zu kompliziert wird.
Zusätzliche Möglichkeiten werden in Modulbauweise ergänzt, so daß man sich den Leistungsumfang aussuchen kann, den man benötigt.
Die Basisversion ist als Freeware dauerhaft kostenlos, Komfort-Funktionen und zusätzliche Möglichkeiten können als Zusatzmodule kostenpflichtig ergänzt werden. Als erstes Modul ist die Offene-Posten-Verwaltung verfügbar.
Verbeserungsvorschläge dürfen Sie gerne an Info@A1-Faktura senden.
Für A1-Faktura mini wurde ein eigener Support-Bereich eingerichtet, da der Aufbau doch recht unterschiedlich ist zu A1-Faktura Basic/Premium, auch wenn die grundsätzliche Bedientung gleich geblieben ist.
A1-Faktura mini Supportbereich
|
|
|
A1-Faktura mini |
Geschrieben von: andreas - 26.10.2023, 23:24 - Forum: A1-Faktura Support - Fragen und Antworten
- Keine Antworten
|
|
A1-Faktura mini wurde als Ergänzung zum bisherigen A1-Faktura veröffentlicht.
Während A1-Faktura als Basic-Version und Premium-Vollversion hauptsächlich für Handwerk und Dienstleistungs-Betriebe ausgelegt sind, ist A1-Faktura mini für diejenigen gedacht, die möglichst schnell und einfach Rechnungen schreiben möchten und ab und zu vielleicht auch mal Angebote.
A1-Faktura mini bietet die Möglichkeit, alle Preise inklusive MwSt. einzugeben und auch in der Rechnung nur die Preise inklusive Mwst. auszugeben. Am Ende wird dann die enthaltene MwSt. angegeben.
Dadurch ist A1-Faktura mini besser für den Direktverkauf geeignet und verfolgt damit eine etwas andere Linie.
Im Moment sind die Möglichkeiten noch sehr eingeschränkt. In der nächsten Zeit werden einige Möglichkeiten ergänzt, so daß A1-Faktura mini hoffentlich im Drektverkauf und Einzelhandel optimal eingesetzt werden kann, ohne dass das Programm zu kompliziert wird.
Zusätzliche Möglichkeiten werden in Modulbauweise ergänzt, so daß man sich den Leistungsumfang aussuchen kann, den man benötigt.
Die Basisversion ist als Freeware dauerhaft kostenlos, Komfort-Funktionen und zusätzliche Möglichkeiten können als Zusatzmodule kostenpflichtig ergänzt werden. Als erstes Modul ist die Offene-Posten-Verwaltung verfügbar.
Verbeserungsvorschläge dürfen Sie gerne an Info@A1-Faktura senden.
Für A1-Faktura mini wurde ein eigener Support-Bereich eingerichtet, da der Aufbau doch recht unterschiedlich ist zu A1-Faktura Basic/Premium, auch wenn die grundsätzliche Bedientung gleich geblieben ist.
A1-Faktura mini Supportbereich
|
|
|
A1-Faktura mit der Cloud synchronisieren (DropBox, OneDrive, Google Drive, iCoud) |
Geschrieben von: andreas - 16.08.2023, 16:43 - Forum: A1-Faktura Support - Fragen und Antworten
- Keine Antworten
|
|
Die Idee liegt nahe, A1-Faktura mit einem Cloud-Synchronisierungsdienst wie DropBox, OneDrive, Google Drive, iCloud etc. zu verwenden, um abwechselnd an verschiedenen Standorten mit A1-Faktura arbeiten zu können.
Vom Betrieb von A1-Faktura in Verbindung mit einem Cloud-Synchronisierungsdienst ist jedoch dringend abzuraten.
Ich habe schon mit verschiedenen Kunden erlebt, dass es zu schweren Fehlern durch die Synchronisation mit der Cloud-Synchronisierung gekommen ist. Manchmal geht es ein paar Wochen gut, manchmal auch ein paar Jahre. Aber Probleme sind vorprogrammiert.
A1-Faktura besteht aus vielen verschiedenen Dateien, die alle zusammengehören und nur gleichzeitig synchronisiert werden dürfen.
Der Synchronsierungsdient weiß das aber nicht und synchronisiert evtl. Dateien zur falschen Zeit. Dadurch können Daten durcheinander geraten.
Das kann zu Situationen führen, in denen Datenbanken mit altem Inhalt und neuem Inhalt vermischt werden.
Ich kann wirklich nur dringend von einer Nutzung abraten. Es geht oft eine Weile gut, aber igendwann gibt es schwerwiegende Fehler bis hin zu defekten Datenbanken.
Die einzig sinnvolle Anwendung wäre, eine Datensicherung in den Cloud-Ordner zu machen, damit man am anderen Ort die Daten zurück sichern kann. Das muss aber immer als einzelne Datei passieren, so wie es A1-Faktura mit der eingebauten Datensicherung macht. A1-Faktura erstellt eine ZIP-Datei, die alles enthält, was zu A1-Faktura gehört. Da hier nur eine einzige Datei synchronisiert wird, kommt es dabei nicht zu Fehlern.
Sollte es beim Betrieb von A1-Faktura mit einem Clound-Synchronisierungsdienst zu Fehlern kommen, kann ich evtl. nicht helfen. Defekte Datenbanken man man manchmal mit viel Glück reparieren.
Aber wenn alte Daten und neue Daten vermischt werden, stellt man das oft sehr spät fest und es gibt Folgeprobleme bei Prüfungen durch das Finanzamt.
Also bitte - wirklich wichtig - A1-Faktura niemals mit einem Cloud-Synchronsierungsdienst im laufenden Betrieb verwenden, außer zur Datensicherung.
|
|
|
|