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E-Rechnungspflicht ab 2025
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Information 
[letztes Infoupdate am 26.08.2024]

Ab 2025 gilt eine neue Regelung, nach der Rechnungen an andere Firmen ausschließlich im elektronischen Rechnungsformat versendet werden sollen.

Mit "Elektronisches Rechnungsformat" ist nicht PDF gemeint, sondern spezielle Formate, die Informationen so übermitteln, dass sie eindeutig auch wieder von der Empfängerseite elektronisch ausgelesen werden können.

Die bekanntesten Formate sind momentan "ZUGFeRD" und "XRechnung".

"ZUGFeRD" ist im Prinzip eine PDF-Datei mit angehängtem Zusatz, welcher vom Computer eindeutig ausgelesen werden kann. Man kann also Rechnungen im Format "ZUGFeRD" ganz normal mit einem PDF-Anzeigeprogramm ansehen und zusätzlich mit einem Spezialprogramm auslesen.

"XRechnung" ist eine sogenannte XML-Datei, welche nur mit einem entsprechenden speziellen Anzeigeprogramm ausgelesen werden kann. Ich gehe davon aus, dass es entsprechende kostenlose Anzeigeprogramme geben wird, mit denen man sich XRechnungen ansehen und auch drucken kann. Sobald mir Informationen zu kostenlosen oder kostengünstigen Anzeigeprogrammen vorliegen, werde ich diese Info entsprechend erweitern.

Die Regelung für elektronische Rechnungen ist tatsächlich erst ab 2028 uneingeschränkt verpflichtend. Bis dahin gilt eine Übergangszeit, in der man auch weiterhin normale Papier-Rechnungen oder PDF-Dateien versenden darf.

Die Verpflichtung gilt übrigens nur für Firmenkunden und erst ab einer Summer von 250 €. Steuerfreie Rechnungen sind wohl auch von dieser Pflicht ausgenommen - hier gibt es aber für mich noch einige Unklarheiten.
Privatkunden dürfen auch nach 2028 ganz normal Papier-Rechnungen oder PDF-Dateien erhalten.

Ich hatte geplant, A1-Faktura mit einem Update so zu erweiteren, dass E-Rechnungen direkt von A1-Faktura aus verschickt werden können.
Ich habe mich jetzt (Ende August 2024) aber dagegen entschieden. Es wird für A1-Faktura in der aktuellen Form kein Update geben, um E-Rechnungen direkt zu erstellen bzw. zu versenden.

Es gibt bzgl. der korrekten Umsetzung zur E-Rechnung noch sehr viel Unsicherheit, da die zugrundeliegenden Vorgaben für die E-Rechnung zur Zeit noch nicht für alle in der Praxis vorkommenden Fälle vollständig ausgeführt sind und es daher noch diverse Änderungen geben wird, die jetzt noch nicht absehbar sind.

Es ist mir als einzelnem Entwickler, der gleichzeitig auch noch seine Kunden betreut, nicht möglich, A1-Faktura in der jetzigen Form sinnvoll für die E-Rechnung umzuarbeiten, da eine Umarbeitung vorhandener Strukturen im Programm zu umfangreich und fehleranfällig wäre.

Ich werde daher ein komplett neues Programm schreiben müssen, welches von vornherein auf E-Rechnung abgestimmt ist. Diese Version wird aber relativ simpel bleiben und vorerst nur Grundfunktionen enthalten - also nicht den vollen Leistungsumfang der aktuellen A1-Faktura Vollversion. Das neue Programm wird voraussichtlich erst 2025 veröffentlicht, wenn wichtige Fragen zur E-Rechnung geklärt sind und ich das Programm bei Firmen vor Ort ausführlich in der Praxis testen konnte.

Wenn Sie daher in Zukunft mit A1-Faktura arbeiten möchten, werden Sie mit A1-Faktura keine E-Rechnungen direkt schreiben können.
E-Rechnungen werden nur möglich sein, indem man z. B. eine PDF-Rechnungen an einen Dienstleister überträgt, der die PDF-Rechnung dann zu einer E-Rechnung wandelt. Eine solche Möglichkeit ist z. B. von der DATEV geplant.

Hier finden Sie eine Seite der DATEV, auf der wichtige Fragen zur E-Rechnung beantwortet werden:

DATEV FAQ

Sobald mir bekannt ist, dass diese Dienstleistung verfügbar ist, informiere ich an dieser Stelle darüber.

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Bis hierhin habe ich nur über den Versand von E-Rechnungen geschrieben. Wie läuft denn jetzt der Empfang von  E-Rechnungen ab?

Für den Empfang von E-Rechnungen ist A1-Faktura nicht zuständig. E-Rechnungen empfangen Sie über Ihre E-Mail-Adresse. Anzeigen oder drucken lassen können Sie diese dann entweder als PDF-Datei (Format "ZUGFeRD") oder über ein spezielles Anzeigeprogramm (Format "XRechnung").

Das Problem wird sein, dass empfangene E-Rechnungen genau wie Papier-Rechnungen 10 Jahre zuverlässig aufbewahrt werden müssen. D. h. Sie müssen die empfangenen E-Rechungen am besten nach dem Empfang in Ihrem E-Mail Postfach in einem zusätzlichen Schritt in einem speziell dafür angelegten Ordner auf Ihrer Festplatte speichern und diesen Ordner dann regelmäßig sichern. Es wird nicht reichen, die Rechnungen auf Papier auszudrucken, da der spezielle elektronische Teil der E--Rechnung höher gewertet wird als der direkt sichtbare. Eine zuverlässige Sicherung und Aufbewahrung der originalen E-Rechnungen ist dafür zwingend erforderlich. 


Ich versuche weiter, Informationen zur E-Rechnung zu sammeln und vor allem auch Links zu Programmen, die dafür hilfreich sind, wie z. B. Programme für die E-Rechnungs-Anzeige etc. und werde diese Informationen dann hier teilen.

Sicher gibt es zu diesem Thema noch weitere Fragen. Schreiben Sie mir dazu gerne unter Info@A1-Faktura.de, damit ich diese Informationen gegebenfalls erweitern kann.
Andreas Wiltfang

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Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Schreiben Sie bitte eine E-Mail an Info@A1-Faktura.de
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