A1-Faktura Support Forum

Normale Version: E-Rechnungspflicht ab 2025
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Kostenloses Anzeigeprogramm für E-Rechnungen zum Download: https://quba-viewer.org/
Kostenlose Anzeige einer E-Rechnung über das Elster-Portal: https://www.e-rechnung.elster.de/
Häufige Fragen zur E-Rechnung beantwortet vom Bundesfinanzministerium: Häufige Fragen

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Ab 2025 gilt eine neue Regelung, nach der Rechnungen an andere Firmen im elektronischen Rechnungsformat versendet werden sollen.

Die Regelung für elektronische Rechnungen ist tatsächlich erst ab 2028 uneingeschränkt verpflichtend. Bis dahin gilt eine Übergangszeit, in der man auch weiterhin normale Papier-Rechnungen oder PDF-Dateien versenden darf.
Ab 2027 müssen dann schon mal alle Firmen mit einem Umsatz über 800.000 € E-Rechnungen schreiben.

Bis Ende 2026 gibt es also für Firmen mit einem Umsatz unter 800.00 € Umsatz keinen Zwang, E-Rechnungen zu schreiben.

Das ist auch gut so - denn es gibt immer noch Punkte, die in der E-Rechnung noch nicht fertig sind, wie z. B. Handwerker-Rechnungen mit Abschlagszahlungen, Restsumme, Sicherungseinbehalt etc.


Was sofort gilt, ist die Pflicht, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Mehr dazu weiter unten.

Die Verpflichtung zum Schreiben von E-Rechnungen gilt erst ab einer Summe von 250 €.

Es gibt Ausnahmen: 
  • - Kleinunternehmer müssen ebenfalls keine E-Rechnungen schreiben
    - Kleinunternehmer sind aber trotzdem verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
  • - Privatkunden dürfen immer - auch nach 2028 - ganz normal Papier-Rechnungen oder PDF-Dateien erhalten.
Mit "Elektronisches Rechnungsformat" ist nicht PDF gemeint, sondern spezielle Formate, die Informationen so übermitteln, dass sie eindeutig auch wieder von der Empfängerseite elektronisch ausgelesen werden können.

Die bekanntesten Formate sind momentan "ZUGFeRD" und "XRechnung".

"ZUGFeRD" ist im Prinzip eine PDF-Datei mit angehängtem Zusatz, welcher vom Computer eindeutig ausgelesen werden kann. Man kann also Rechnungen im Format "ZUGFeRD" ganz normal mit einem PDF-Anzeigeprogramm ansehen und zusätzlich mit einem Spezialprogramm auslesen.

"XRechnung" ist eine sogenannte XML-Datei, welche nur mit einem entsprechenden speziellen Anzeigeprogramm ausgelesen werden kann. Ich gehe davon aus, dass es entsprechende kostenlose Anzeigeprogramme geben wird, mit denen man sich XRechnungen ansehen und auch drucken kann. Sobald mir Informationen zu kostenlosen oder kostengünstigen Anzeigeprogrammen vorliegen, werde ich diese Info entsprechend erweitern.

Kostenloses Anzeigeprogramm für E-Rechnungen zum Download: https://quba-viewer.org/

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Wie sieht es aus mit A1-Faktura und E-Rechnungen?

A1-Faktura mit einem Update rauszubringen, welches E-Rechnungen ausgeben kann, funktioniert leider nicht. Die Änderungen sind zu umfangreich.

Es ist daher jetzt noch nicht möglich, mit A1-Faktura E-Rechnungen zu schreiben.

Ich arbeite daher an einer kompletten Überarbeitung, welche von vornherein auf E-Rechnung abgestimmt ist. Diese Version wird aber erst mal relativ simpel bleiben und vorerst nur Grundfunktionen enthalten - also nicht den vollen Leistungsumfang der aktuellen A1-Faktura Vollversion.[/b]

Ein Umstieg auf diese neue Version ist kostenlos möglich innerhalb eines Jahres nach Kauf oder dem letzten kostenplfichtigen Update. Alle Daten können natürlich einfach und komplett übernommen werden.

Wann die neue Version fertig ist, kann ich noch nicht sagen. Work in progress...
 

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Bis hierhin habe ich nur über den Versand von E-Rechnungen geschrieben. Wie läuft denn jetzt der Empfang von  E-Rechnungen ab?

Für den Empfang von E-Rechnungen ist A1-Faktura nicht zuständig. E-Rechnungen empfangen Sie über Ihre E-Mail-Adresse. Anzeigen oder drucken lassen können Sie diese dann entweder als PDF-Datei (Format "ZUGFeRD") oder über ein spezielles Anzeigeprogramm (Format "XRechnung").

Es wird allgemein empfohlen, für den Empfang der E-Rechnung eine getrennte E-Mail-Adresse zu verwenden. Das macht aus zwei Gründen Sinn:
  1. Alle Rechnungen sind als solche besser zu erkennen und gehen nicht in der Masse anderer E-Mails unter
  2. Es wird viele Versuche geben, Ihnen einen Computer-Virus oder Trojaner unterzuschieben. Die E-Rechnung ist der ideale Angriffspunkt dafür. Denn die Kriminellen verlassen sich darauf, dass Sie den Anhang öffnen und können Ihnen statt der E-Rechnung einen Virus unterjubeln. Das können Sie ein wenig umgehen, indem Sie die E-Mail-Adresse für die E-Rechnungen nicht auf der Internetseite für Jederman/Jedefrau veröffentlichen, sondern nur Ihren Lieferanten die E-Mail-Adresse für E-Rechnungen mitteilen. Alternativ können Sie für besseren Virenschutz auch spezielle Portale statt der eigenen E-Mail-Adresse verwenden.
    - Der Punkt mit virenverseuchten Pseudo-E-Rechnugen sollte nicht unterschätzt werden -
Das Problem wird sein, dass empfangene E-Rechnungen 8 Jahre zuverlässig aufbewahrt werden müssen. D. h. Sie müssen die empfangenen E-Rechungen am besten nach dem Empfang in Ihrem E-Mail Postfach in einem zusätzlichen Schritt in einem speziell dafür angelegten Ordner auf Ihrer Festplatte speichern und diesen Ordner dann regelmäßig sichern. Es wird nicht reichen, die Rechnungen auf Papier auszudrucken, da der spezielle elektronische Teil der E--Rechnung höher gewertet wird als der direkt sichtbare. Eine zuverlässige Sicherung und Aufbewahrung der originalen E-Rechnungen ist dafür zwingend erforderlich. 

Wenn man die E-Rechnungen mit der eigenen E-Mail-Adresse selber empfängt, wird das Problem evtl. sein, die richtige E-Rechnungen jederzeit sofort wiederfinden zu können. Denn jeder Anbieter benennt die Anhänge evtl. anders. Man müsste sich also selber beim Abspeichern auf der Festplatte ein sinnvolles System für die Benennung überlegen und die E-Rechnung dann selber benennen (z. B. für jeden Lieferanten einen eigenen Unterordner und dann mit Namen des Lieferanten, Rechnungsdatum und Rechnungsnummer speichern).

Um die Frage nach der Aufbewahrung und des besseren Schutzes vor evtl. virenverseuchten E-Rechnungen zu verringern, gibt es diverse Anbieter, die den Empfang und die Aufbewahrung der E-Rechnungen übernehmen. Diese Anbieter versprechen, die Verwaltung der E-Rechnungen so einfacher zu machen.

Einer der bekannteren Anbieter hierfür ist DATEV mit der E-Rechnungsplattform (https://www.datev.de/web/de/aktuelles/e-...plattform/). DATEV bietet den Dienst kostenlos an und hofft sicherlich auf neue Kunden   Wink
(keine Empfehlung - nur ein Hinweis)

Sicher gibt es zu diesem Thema noch weitere Fragen. Schreiben Sie mir dazu gerne unter Info@A1-Faktura.de, damit ich diese Informationen gegebenfalls erweitern kann.