02.07.2020, 12:51
Häufigste Rückmeldung nach der Umstellung von 19 % auf 16 % ist folgende:
Problem: Obwohl ich in den Einstellungen 16 % eingetragen habe, wird meine Rechnung mit 19 % gedruckt!
Lösung: Öffnen Sie den Vorgang und ändern Sie im Vorgang den Wert für die Mehrwertsteuer von 19 % auf 16 %.
Bitte beachten Sie, dass der Wert für die Mehrwertsteuer, der in den Einstellungen eingetragen ist, nur bei der Neuanlage von Vorgängen wie z. B. Angeboten, Rechnungen etc. gilt.
Wenn Sie den Vorgang bereits vorher als Angebot angelegt hatten und jetzt als Rechnung drucken möchten, steht natürlich noch vom Zeitraum vor der Umstellung die alte Mehrwertsteuer drin. Der alte Wert für die Mehrwertsteuer muss jetzt von Ihnen manuell geändert werden, wenn Sie die Rechnung erst ab Juli drucken.
Ähnlich verhält es sich, wenn Sie Vorgänge kopieren. Viele Kunden verwenden ältere Angebot oder Rechnungen als Vorlage für die neue Rechnung. Das ist gut, ist ja auch so vorgesehen. Ich selbst mache es auch so.
Allerdings sollte man anschließend im kopierten Vorgang einmal kontrollieren, ob der Mehrwertsteuersatz für den Abrechnungszeitraum stimmt.
Bitte auch darauf achten, dass es wieder nette Sonderregelungen gibt, so dass man z. B. auch im Juli evtl. noch Rechnungen mit 19 % schreiben muss. Z. B. wenn die Ware noch im Juni geliefert wurde.
Auch in diesem Fall muss man die Mehrwertsteuer manuell im betreffenden Vorgang ändern.
Bitte unter Info@A1-Faktura.de melden, wenn Sie dazu Fragen haben.
Problem: Obwohl ich in den Einstellungen 16 % eingetragen habe, wird meine Rechnung mit 19 % gedruckt!
Lösung: Öffnen Sie den Vorgang und ändern Sie im Vorgang den Wert für die Mehrwertsteuer von 19 % auf 16 %.
Bitte beachten Sie, dass der Wert für die Mehrwertsteuer, der in den Einstellungen eingetragen ist, nur bei der Neuanlage von Vorgängen wie z. B. Angeboten, Rechnungen etc. gilt.
Wenn Sie den Vorgang bereits vorher als Angebot angelegt hatten und jetzt als Rechnung drucken möchten, steht natürlich noch vom Zeitraum vor der Umstellung die alte Mehrwertsteuer drin. Der alte Wert für die Mehrwertsteuer muss jetzt von Ihnen manuell geändert werden, wenn Sie die Rechnung erst ab Juli drucken.
Ähnlich verhält es sich, wenn Sie Vorgänge kopieren. Viele Kunden verwenden ältere Angebot oder Rechnungen als Vorlage für die neue Rechnung. Das ist gut, ist ja auch so vorgesehen. Ich selbst mache es auch so.
Allerdings sollte man anschließend im kopierten Vorgang einmal kontrollieren, ob der Mehrwertsteuersatz für den Abrechnungszeitraum stimmt.
Bitte auch darauf achten, dass es wieder nette Sonderregelungen gibt, so dass man z. B. auch im Juli evtl. noch Rechnungen mit 19 % schreiben muss. Z. B. wenn die Ware noch im Juni geliefert wurde.
Auch in diesem Fall muss man die Mehrwertsteuer manuell im betreffenden Vorgang ändern.
Bitte unter Info@A1-Faktura.de melden, wenn Sie dazu Fragen haben.